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Durch Ihre Spende wird den Kindern professionelle Hilfe ohne Umwege zuteil. Sämtliche Organisations- und Verwaltungskosten werden vom Vorstand des Vereins getragen, so dass jeder Euro, den Sie spenden, auf direktem Weg bei den Kindern in Siem Riep ankommt.
Angkors Kinder Spendenkonto:
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Der Angkors Kinder e.V. ist wegen Förderung von öffentlichem Gesundheitswesen, Gesundheitspflege und Entwicklungs- Zusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 15 AO), nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaft-Steuerbescheid des Finanzamtes Offenburg, StNr. 14047 / 56635, vom 12.08.2014 nach § 5 Abs.1 Nr. 9 des Körperschaft-Steuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit und als gemeinnützig anerkannt.

* Am 21. September 2007 hat der Bundesrat Änderungen im steuerlichen Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht verabschiedet. Hierbei wurde unter anderem die Grenze, ab welcher vom Finanzamt zur Anerkennung einer Spende eine Zuwendungsbescheinigung benötigt wird von 100 EUR auf 200 EUR erhöht. (Quelle: BaFin 2007)